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   BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92   

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https://dejure.org/1994,29236
BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92 (https://dejure.org/1994,29236)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 5 AZR 519/92 (https://dejure.org/1994,29236)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 5 AZR 519/92 (https://dejure.org/1994,29236)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
    Wie der Senat insbesondere im Hinblick auf Mitarbeiter für Funk und Fernsehen bereits mehrfach entschieden hat, ist ein Arbeitsverhältnis insbesondere dann zu bejahen, wenn der Unternehmer innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wird der Einsatz des Mitarbeiters durch Dienstpläne geregelt, die ohne seine Mitwirkung erstellt werden, so ist dies ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft (vgl. Urteil vom 16. Februar 1994, a.a.O.).

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAG Urteil vom 13. Januar 1983, BAGE 41, 247, 258 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).

    Eine Anzahl von Tätigkeiten kann sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, a.a.O.).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
    Die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 13. Januar 1983, BAGE 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAG Urteil vom 13. Januar 1983, BAGE 41, 247, 258 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).

  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

    Weitere ganz gewichtige Indizien für ein Arbeitsverhältnis sind die Befugnisse des Dienstberechtigten, einseitig Dienst- oder Stundenpläne aufstellen (vgl. BAG-Urteil16. März 1994 5 AZR 519/92, n.v.), den Inhalt der Arbeitsleistung weitgehend zu bestimmen und dem Dienstverpflichteten im Rahmen des bereits bestehenden Dienstverhältnisses weitere Aufgaben übertragen zu können (vgl. BAG-Urteil vom 19. November 1997 5 AZR 21/97, NZA 1998, 595; Küttner/Röller, a.a.O., Rz. 8 f.).
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